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Kranken­ver­si­che­rung

Krankmeldung am besten sofort

Krankmeldung am besten sofort

Für Arbeitnehmer ist es wichtig, sich im Krankheitsfall richtig zu verhalten. In jedem Fall muss man dem Chef unverzüglich mitteilen, dass und voraussichtlich wie lange man erkrankt ist. Die Nachricht muss den Arbeitgeber schnell erreichen – es reicht also nicht aus, einen Brief mit der Post zu schicken. Man erwartet heute vom Arbeitnehmer, dass er den zuständigen Stellen im Betrieb seine Erkrankung sofort mitteilt. Auf der sicheren Seite ist, wer gleich zu Beginn der betrieblichen Arbeitszeit am ersten Krankheitstag den Arbeitgeber anruft und seine Erkrankung anzeigt.

Ergibt sich bei einem späteren Arztbesuch eine längere Arbeitsunfähigkeit, muss die voraussichtliche Dauer ebenfalls mitgeteilt werden. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Nachweis der Erkrankung – den so genannten gelben Schein – braucht man als Arbeitnehmer allerdings erst ab einer Krankschreibung von mehr als drei Tagen beim Arbeitgeber einreichen. Die Drei-Tages-Frist für die Abgabe der Krankmeldung richtet sich übrigens nach Kalendertagen: Als Kalendertage gelten alle Tage, so dass Wochenenden und Feiertage mitzählen. Wer am Freitagabend erkrankt, muss sich also nicht nur am Montagmorgen sofort krankmelden, sondern auch im Lauf des Montags die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Firma abgeben. In bestimmten Fällen kann der Arbeitgeber die Vorlagefrist für den gelben Schein durch Betriebsvereinbarung verkürzen – in diesem Fall hat allerdings der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Im Zweifel einfach beim Betriebsrat nachfragen, ob die Vorlagefrist für die Krankmeldung in der Firma aufgrund einer Sondervereinbarung kürzer als drei Tage ist.



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